Beratung und Vertretung       

 

Beratung, Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Wo die Streitvermeidung oberste Priorität genießt, steht an erster Stelle der anwaltlichen Tätigkeit die Beratung im Vorfeld rechtsrelevanter Vorgänge, insbesondere zur Gestaltung von Verträgen. Selbstverständlich werden auch vorgelegte Verträge geprüft oder Vertragsverhandlungen begleitet.


Baubegleitende Rechtsberatung und juristisches Bauprojektmanagement

Als besondere Leistung wird von der Anwaltskanzlei Hebler eine "baubegleitende Rechtsberatung" angeboten, im Rahmen derer alle während der Realisierung eines Bauvorhabens anfallenden Fragen schnell und unbürokratisch und daher kosteneffektiv gelöst werden können. Zudem können wir selbstverständlich den juristischen Teil Ihres Bauprojektes unter der Überschrift "juristisches Bauprojektmanagement" auch aktiv begleiten.


Außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung

Sollte sich jedoch einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, werden Ihre Interessen mit Nachdruck einerseits und mit dem stets gebotenen Blick auf die Wirtschaftlichkeit andererseits vertreten.


Externe Rechtsabteilung

Für kleinere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bis hin zu mittelständischen Unternehmen, für die eine eigene Rechtsabteilung wirtschaftlich nicht rentabel ist, bildet unsere Kanzlei die externe Rechtsabteilung. Von der Vertragsprüfung über die Beratung in allen rechtlichen Fragen bis zur Formulierung einzelner Schreiben können juristische Leistungen so unkompliziert, kostengünstig und effizient abgerufen und erbracht werden. Im Streitfalle übernehmen wir Ihre Vertretung.

 

 

Vertragsprüfung     

                                    

Sie wollen einen Vertrag abschließen, der auf den Kauf eines Grundstücks, eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder die Errichtung einer Immobilie abzielt und benötigen eine zeitnahe Prüfung des Ihnen vorliegenden Vertrages. Dabei kann es sich um einen


  • Architekten- oder Ingenieurvertrag,
  • Baubetreuungsvertrag,
  • Baulieferungsvertrag,
  • Bauträgervertrag,
  • Generalunternehmervertrag,
  • Bauwerkvertrag,
  • Fertighausvertrag oder Schlüsselfertigbauvertrag oder einen
  • Kaufvertrag für ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung

handeln.


Was wir für Sie tun können

Wir prüfen den Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf und übermitteln Ihnen dazu eine zusammenfassende Bewertung mit Empfehlung, eine detaillierte Auswertung mit Verhandlungstipps oder konkrete Vorschläge für Formulierungsänderungen - je nach Wunsch.


Ablauf und Kosten

Sie nehmen telefonisch, per Fax oder per Mail Kontakt zu uns auf, schildern Ihr Anliegen und erhalten schriftlich allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf und den üblichen Kosten. Schneller geht es natürlich, wenn Sie uns gleich den zu prüfenden Vertrag übermitteln und kurz schildern, in welchem Umfang und welchem zeitlichen Rahmen Sie eine Prüfung oder Beratung benötigen. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, welche konkreten Kosten für Sie entstehen bis wann wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung übermitteln können. Danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Bis dahin ist für Sie alles kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich werden die Informationen, die Sie uns übermitteln, absolut vertraulich behandelt - auch wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

Mit dem Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie eine Rechnung über die vereinbarten Gebühren.


Und nach Vertragsschluß?

Gelegentlich besteht auch nach dem Kauf einer Immobilie oder während des Bauens noch Klärungsbedarf. Wir kennen Ihren Vertrag und können Sie dann kurzfristig zu günstigen Konditionen, die in der Regel vom Aufwand abhängen, unterstützen - notwendigenfalls auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

 

 

 

 

 

 



Kontakt:

Anwaltskanzlei Hebler

Mittelstraße 111

53757 Sankt Augustin


Tel.: 0 22 41 / 92 67 50

Fax: 0 22 41 / 92 67 51


E-Mail: info[ad]kanzlei-hebler.de


 

 

 

 
 
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